Die Ausbildung beruht auf den Grundsätzen der Hilfsorganisationen zur Ausbildung von Rettungshelfern. |
Dauer:
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Nach der Ausbildung können Sie entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze auf den verschiedenen Rettungsmitteln eingesetzt werden. In Rheinland-Pfalz ist der Rettungshelfer als Fahrer des Krankentransportwagens (KTW) vorgesehen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter stellt die Ausbildung eine Möglichkeit zur Mitarbeit im Rettungsdienst dar. |