Die Ausbildung beruht auf der Grundlage des vom Bund/Länderausschuss "Rettungswesen" beschlossenen, 520 Stunden umfassenden Mindestprogrammes für die Ausbildung zum
Rettungssanitäter und auf der Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern in Rheinland-Pfalz.
Die Teilnahme steht folgenden Personengruppen offen:
Interessenten mit abgeschlossener Erste-Hilfe-Ausbildung, die das 17. Lebensjahr vollendet haben; Zivildienstleistende, die als Mitarbeiter im Rettungsdienst der Tätigkeitsgruppe 08 zugeordnet
sind.
Der Inhalt der theoretischen Ausbildung entspricht dem Lernzielkatalog des Bund-Länder-Ausschusses-Rettungswesen vom 20. September 1977:
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